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Als älteste Partei Deutschlands steht die SPD schon seit ihren Anfängen für die Grundwerte Freiheit, Gleichheit und Solidarität

ein. In ihrer langen Geschichte hat sie dabei immer der Kampf für die Rechte aller geeint und das Eintreten gerade für die schwächeren Mitglieder unserer Gesellschaft. Angefangen mit den gesetzlichen Sozialversicherungen bis hin zum Mindestlohn kämpft die SPD dafür, dass unsere Gesellschaft nicht aus dem Lot gerät. Wenn Du Teil der sozialdemokratischen Familie sein willst, die von der kommunalen bis zur Europa-Ebene Politik gestaltet, dann werde Mitglied in der SPD.

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Fragen zur Mitgliedschaft

Unterstützen Sie mit Ihrer Spende unsere Arbeit

Für unsere Arbeit und erfolgreiche Wahlkämpfe sind wir auch auf Ihre Spende angewiesen.

SPD Vogtland
IBAN: DE72 8705 8000 3100 1066 86
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Bitte geben Sie einen Verwendungszweck an sowie Ihren Namen und Adresse, damit wir Ihnen eine Spendenbescheinigung zusenden können. Vielen Dank für Ihre Unterstützung!

Ihre Unterstützung zählt doppelt – auch beim Finanzamt

Mit Ihrer Spende oder Ihrem Mitgliedsbeitrag leisten Sie nicht nur einen wichtigen Beitrag zur Demokratie und politischen Teilhabe – Sie profitieren auch steuerlich.

So funktioniert die steuerliche Begünstigung

Zuwendungen an politische Parteien werden vom Staat besonders gefördert. Sie können Ihre Unterstützung auf zwei Wegen steuerlich geltend machen:

  1. Steuerermäßigung nach § 34g EStG
    50 % Ihrer Spende oder Ihres Mitgliedsbeitrags (bis maximal 825 € für Alleinstehende bzw. 1.650 € für zusammen veranlagte Ehepaare) werden direkt von Ihrer Einkommensteuer abgezogen. Das bedeutet: Sie erhalten die Hälfte Ihrer Zuwendung über die Steuer zurück!

  2. Sonderausgabenabzug nach § 10b Abs. 2 EStG
    Beträge, die über diese Grenzen hinausgehen, können zusätzlich als Sonderausgaben abgesetzt werden – bis zu weiteren 1.650 € bzw. 3.300 €, abhängig vom Familienstand.

Maximal absetzbarer Betrag

Insgesamt können Sie also als Einzelperson bis zu 3.300 €, als Ehepaar bis zu 6.600 € pro Jahr steuerlich geltend machen.

Nachweis beim Finanzamt

  • Für Zuwendungen bis 300 € genügt in der Regel der Kontoauszug.

  • Für höhere Beträge stellen wir Ihnen gerne eine Zuwendungsbestätigung aus.

Wichtig zu wissen

Diese Regelungen gelten nur für natürliche Personen und nur für Zuwendungen an Parteien im Sinne des Parteiengesetzes. Unternehmen können Parteispenden nicht steuerlich absetzen.


Vielen Dank für Ihre Unterstützung!
Gemeinsam gestalten wir eine lebendige Demokratie.