Die Plauener SPD-Landtagsabgeordnete Juliane Pfeil stellt sich gegen eine Erhöhung der Elternbeiträge in Plauen für Kindergarten, Krippe und Hort

„Die Elternbeiträge in Plauen  dürfen nicht weiter steigen. Deswegen stellt sich die SPD Plauen im Stadtrat
auch konsequent gegen die Erhöhung. Auch wenn die finanzielle Lage angespannt ist – eine Erhöhung der Elternbeiträge in Plauen um 20 Prozent ist eine Frechheit gegenüber den Eltern. Gerade mit Blick auf die massive Erhöhung schon im letzten Jahr. Die höheren Kosten vor allem bei jungen Familien abzuladen ist das Gegenteil von generationengerechter Politik.“

Mit Blick auf die angespannte Finanzlage der Kommunen macht Pfeil deutlich: „Wir müssen die Finanzierung der Kitas im Speziellen und der Kommunen im Allgemeinen neu regeln.
Das haben wir beim Haushaltsbeschluss im Landtag vereinbart – und das werden wir auch tun. Dafür brauchen wir aber Spielräume, die wir aus meiner Sicht nur mit Krediten haben werden. Hier muss die CDU dann Farbe bekennen! Man kann nicht ständig aus angeblicher Generationengerechtigkeit ideologisch gegen notwendige Kredite sein und gleichzeitig
jüngeren Generationen das Leben mit höheren Kosten immer schwerer machen.“

Eine geplante Resolution des Stadtrats zur Unterstützung dieses Anliegens begrüßt Pfeil – mit einer klaren Erwartung: „Sie muss beim Kultusminister Conrad Clemens (CDU) landen –
denn dort liegt die politische Verantwortung.“

 

Hintergrundinformationen:

Entschliessungsantrag zum Haushalt Drucksachennr.  8/3274:

https://www.spd-fraktion-sachsen.de/wp-content/uploads/8_Drs_3274_0_1_1_.pdf

“3. Der schwierigen finanziellen Situation der Kommunen wird Rechnung getragen. So werden über das Sächsische Finanzausgleichsgesetz gesondert Zuweisungen erfolgen und
Steuerausfälle ausgeglichen. Von dem vom Bund bereit gestellten Sondervermögen zur Finanzierung von Infrastrukturinvestitionen von Ländern und Kommunen wird auch die
kommunale Ebene unmittelbar profitieren, um auch künftig eine leistungsfähige Infrastruktur bereitstellen zu können. 4. Mit den weitergehenden Änderungen im „Gesetz über
Kindertagesbetreuung“ (SächsKitaG) wird dem Beschluss des Landtags mit Drs. 7/17127 Rechnung Eingegangen am: 24.06.2025 Ausgegeben am: 24.06.2025 getragen, die
frühkindliche Bildung weiter gestärkt sowie ein Beitrag zur Sicherung der „demografischen Rendite“ geleistet. Ab August 2025 wird die Kita-Pauschale von 3.455 Euro auf 3.510 Euro
steigen und die Schulvorbereitung im Kindergarten gezielt gestärkt. Weitere Mittel werden ab August 2026 für die Kinderkrippe bereitgestellt, weshalb die Kita-Pauschale dann auf 3.570
Euro steigt. Zudem wird ab August 2025 für jede Kindertagespflegeperson ein zusätzlicherLandeszuschuss in Höhe von 1.440 Euro als Pauschale zum Ausgleich unterjähriger
Belegungsschwankungen der Kindertagespflegestellen gezahlt. Mit Blick auf die bundesgesetzlichen Regelungen soll eine weitere Verbesserung der Betreuung im Hort
erfolgen. “

sowie weiter unter
Punkt II
“7. den nach § 22a Absatz 4 SächsKitaG zur Entwicklung der Kita-Finanzierung vorzulegenden Bericht dem Landtag bis Ende 2025 zu übermitteln und auf dessen Basis mit
den kommunalen Spitzenverbänden und der Liga der freien Wohlfahrtsverbände die bestehende Finanzierungsstruktur der frühkindlichen Bildung sowie Aspekte einer möglichen
Weiterentwicklung der Kita-Finanzierung zu erörtern. Dabei ist insbesondere das Verhältnis der Finanzierungslasten zwischen Kommunen und Landkreisen, Freistaat sowie Eltern zu
überprüfen, um eine zeitgemäße, bürokratiearme und aufgabengerechte, ggf. auch betreuungsartbezogene Verteilung der Finanzierungsanteile zu erreichen und zur Entlastung
von Familien und der Kommunen beizutragen.”